ORGANISATORISCHES
Hier finden Sie eine ‚Schritt-für-Schritt-Anleitung‘ für den organisatorischen Ablauf Ihrer Physiotherapie sowie die Kostenrückerstattung durch den Sozialversicherungsträger.
1. Besorgung einer Verordnung für Physiotherapie bei Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt:
10 x Physiotherapie (10x HG 45min / 60min oder 10x Einzelphysiotherapie à 45min / 60min)
Diese Verordnung muss chefärztlich bewilligt werden (bei Ihrer Krankenkasse- persönlich, Post, online oder Fax) - vor Therapiestart oder spätestens nach der 1. Therapieeinheit.
ACHTUNG: momentan bewilligungsfrei ausser SVS!
Hinweis: Die Therapie erfolgt nur mit ärztlicher Überweisung; ausgenommen sind präventive, physiotherapeutische Behandlungen.
2. Therapiestart: Bitte nehmen Sie die Verordnung, Befunde (Röntgen, MRT, CT,..), ev. ein Badetuch und bequeme Kleidung zur Erstbehandlung mit.
3. Bewilligung der Verordnung spätestens nach der 1. Therapieeinheit
4. Nach Therapieende: Einreichung der Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse